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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2017 - 13 C 40/16   

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https://dejure.org/2017,48062
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2017 - 13 C 40/16 (https://dejure.org/2017,48062)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.07.2017 - 13 C 40/16 (https://dejure.org/2017,48062)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 13 C 40/16 (https://dejure.org/2017,48062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehen von Privatpatienten bei der Ermittlung der patientenbezogenen Kapazität i.R.d. Zulassung zum Studium der Medizin

  • rechtsportal.de

    VergabeVO NRW § 25 Abs. 3
    Einbeziehen von Privatpatienten bei der Ermittlung der patientenbezogenen Kapazität i.R.d. Zulassung zum Studium der Medizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - 13 C 20/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. klinischen Fachsemester nach den

    Insoweit verbleibt es unter Bezug auf die bisherige ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2008 -13 C 59/08 -, juris, Rn. 6, vom 10. April 2008 - 13 C 70/08 -, juris, Rn. 4, vom 19. Dezember 2013 - 13 C 107/13 u.a. -, juris, Rn. 13, sowie vom 18. Juli 2017 - 13 C 40/16 -, juris, Rn. 2, dabei, dass deren Privatpatienten nicht als Patienten des Universitätsklinikums anzusehen sind, weil die Behandlung für die Lehrpersonen (nur) eine entgeltliche Nebentätigkeit unter Benutzung der Einrichtung des Klinikums darstellt.
  • VG Münster, 13.03.2018 - 9 Nc 38/17

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin an der Westfälischen

    n. rk., jeweils juris., Was die Frage betrifft, ob die seit Jahren von der Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. etwa Beschlüsse vom 10. April 2008 - 13 C 70/08 -, vom 9. September 2013 - 13 C 51/13 -, vom 29. Oktober 2013 - 13 C 89/13 -, vom 19. Dezember 2013 - 13 C 107/13 u.a. -, zuletzt Beschluss vom 18. Juli 2017 - 13 C 40/16 -, sämtlich juris, unbeanstandet gebliebene Handhabung, bei der Berechnung der stationären Pflegetage und damit der tagesbelegten Betten sämtliche "Pflegetage mit Wahlarztabschlag", dies sind die angefallenen Pflegetage von Patienten des Universitätsklinikums, die als Privatversicherte, als Kassenpatienten mit privater Zusatzversicherung oder als Selbstzahler vertraglich die Erbringung wahlärztlicher Leistungen (sog. Chefarztbehandlung, s. § 17 KHEntgG) in Anspruch genommen haben, herauszurechnen, nunmehr mit Blick auf das zum Jahre 2015 in NRW neugeregelte Dienst- und Nebentätigkeitsrecht der als Abteilungsleiter/innen (Chefärzte) der Universitätskliniken tätigen Hochschullehrer/innen kapazitätsrechtlich - jedenfalls teilweise - neu zu beurteilen ist, bedarf dies in den vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keiner umfassenden Beantwortung mehr.
  • VG Aachen, 27.02.2019 - 9 L 1536/18

    Humanmedizin, 5. Fachsemester, Modellstudiengang

    vgl. zu § 25 Abs. 3 VergabeVO NRW auch: OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 13 C 40/16 -, juris, Rn. 5 ff.
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